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Steuerliche Absetzbarkeit von Barrierefreiheit in Stuttgart – so nutzt du alle Vorteile

Barrierefreie Umbauten können steuerlich begünstigt sein – ob als Vermieter:in (Einkünfte aus Vermietung) oder als Selbstnutzer:in (eigene Wohnung/Haus). Entscheidend sind die richtige Einordnung der Kosten, saubere Nachweise und das Timing mit Zuschüssen.

1) Für Vermieter: Werbungskosten, Erhaltungs- vs. Herstellungsaufwand

  • Erhaltungsaufwand (sofort/verteilt abziehbar): Instandhaltung ohne wesentliche Standardhebung (z. B. bodengleiche Dusche anstelle alter Wanne, Türverbreiterungen, Schwellenabbau). Möglichkeit der Verteilung auf 2–5 Jahre.
  • Herstellungsaufwand (nicht sofort, sondern AfA): Substanzvermehrung oder deutlich erhöhte Wohnqualität (z. B. Anbau/Aufzug-Neueinbau). Über die AfA über Nutzungsdauer abschreiben.
  • Laufende Kosten: Wartung Lift/Automatiktüren, Gebäudeversicherung etc. als Werbungskosten. Siehe auch Vermieter Steuer-Tipps.

2) AfA & Abschreibungen

  • Gebäude-AfA: linear auf den Gebäudeanteil (Grund und Boden nicht abschreibbar).
  • Einzelwirtschaftsgüter: z. B. Treppenlift/Antrieb ggf. mit eigener Nutzungsdauer.
  • Modernisierungspaket trennen: Positionen klar in erhaltend (sofort/verteilt) vs. herstellend (AfA) gliedern.

3) Für Selbstnutzer: § 35a EStG & außergewöhnliche Belastungen

  • § 35a EStG (Handwerkerleistungen): 20 % der Lohnkosten (keine Materialien) bis max. 1.200 € Steuerermäßigung p. a. – Rechnungen und unbare Zahlung erforderlich.
  • Außergewöhnliche Belastungen (Einzelfall): Barriere-Umbauten können bei medizinischer Notwendigkeit (Attest) begünstigt sein. Greift nur unter strengen Voraussetzungen – Beratung sinnvoll.

4) Zusammenspiel mit Zuschüssen (KfW/Pflege)

  • Zuschüsse mindern die abzugsfähigen Kosten: KfW- und Pflegekassen-Zuschüsse sind abzusetzen; nur der Eigenanteil ist steuerlich relevant.
  • Timing: Förderungen vor Baubeginn beantragen (siehe Zuschüsse beantragen), danach steuerlich sauber ansetzen.
  • Kombinationen prüfen: Programme nicht doppelt für dieselbe Maßnahme nutzen (siehe KfW-Förderung).

5) Nachweise & Belege – was ins Steuerdossier gehört

  • Positionsgenaue Rechnungen (Material/Lohn getrennt), Zahlungsbelege (Überweisung).
  • Maßnahmenbeschreibung mit Fotos „vorher/nachher“; Bezug auf DIN 18040 hilft bei Einordnung/ Förderung.
  • Zuschussunterlagen (Bewilligungen, Auszahlungsnachweise) zur Kostenkürzung.
  • AfA-Unterlagen: Kaufpreisaufteilung Gebäude/Boden, Abschreibungsplan.

6) Typische Fehler – und wie du sie vermeidest

  • Rechnungen ohne Lohnanteil → § 35a nicht nutzbar. Immer Lohnkosten separat ausweisen lassen.
  • Barzahlung → keine Steuerermäßigung nach § 35a. Immer per Überweisung zahlen.
  • Alles als Erhaltungsaufwand buchen → bei Standardhebung droht Umqualifizierung zu Herstellungsaufwand.
  • Zuschüsse nicht abgezogen → führt zu Überansetzung der Kosten.
  • Dokumentation lückenhaft → fehlende Fotos/Pläne erschweren Einordnung und Nachweis.

7) Quick-Check: Welche Regel passt zu meinem Projekt?

  1. Nutzung klären: Vermietung (ESt: Werbungskosten/AfA) oder Eigennutzung (§ 35a / ggf. außergewöhnliche Belastungen)?
  2. Maßnahme einordnen: Erhaltend vs. herstellend; DIN-Bezug dokumentieren (DIN 18040).
  3. Fördermix prüfen: KfW + Pflegekasse; Antrag vor Baubeginn (Prozess).
  4. Steuerdossier aufsetzen: Angebote, Rechnungen (Lohn/Material), Zahlungen, Fotos, Zuschussbelege.

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine individuelle Steuerberatung.

? Tipp:

Lass dir jeden Posten (Lohn/Material) separat ausweisen und archiviere Fotos mit Maßangaben. So kannst du in Stuttgart sowohl Förderungen korrekt verrechnen als auch die steuerliche Einordnung (Erhaltungsaufwand/AfA/§ 35a) lückenlos belegen.




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