Baugenehmigung – der Ablauf je Bundesland

"

Das Baugenehmigungsverfahren folgt in Deutschland grundsätzlich einem ähnlichen Ablauf: Zuerst prüfen Bauämter, ob das Vorhaben mit den planungsrechtlichen Vorgaben zusammenpasst. Danach reichen Bauherr:innen einen Bauantrag ein, die zuständige Stelle prüft die Unterlagen und die baurechtlichen Anforderungen, und erst wenn die Genehmigung erteilt ist, darf gebaut werden. Als Orientierung dient dabei die Musterbauordnung (MBO), die den Rahmen für die Anforderungen und das Verfahren vorgibt. Trotz dieses bundesweiten Grundmusters unterscheidet sich die konkrete Umsetzung je Bundesland. Die Landesbauordnung regelt zum Beispiel, wie weit verfahrensfreie oder genehmigungsfreie Vorhaben reichen, wer bauvorlageberechtigt ist und welche Verfahrensschritte im Einzelnen vorgesehen sind. Auch organisatorische Fragen wie Zuständigkeiten oder die Frage, ob ein digitales Antragsverfahren angeboten wird, können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Für Sie als Bauherr:in ist deshalb entscheidend, das Verfahren in dem Bundesland einzuordnen, in dem das Grundstück liegt. Denn schon kleine Unterschiede in der Landesbauordnung können beeinflussen, welche Unterlagen Sie benötigen, wie lange das Verfahren dauert und ob für Ihr konkretes Vorhaben überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich ist. Grundsätzlich gilt: Das Muster ist ähnlich, die Details sind Landesrecht. Darum sollten Sie frühzeitig die Vorgaben Ihres Bundeslands prüfen.

Landesbauordnungen im Überblick

BundeslandLandesbauordnung
Baden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
BayernBayerische Bauordnung (BayBO)
BerlinBauordnung für Berlin (BauO Bln)
BrandenburgBrandenburgische Bauordnung (BbgBO)
BremenBremische Landesbauordnung (BremLBO)
HamburgHamburgische Bauordnung (HBauO)
HessenHessische Bauordnung (HBO)
Mecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V)
NiedersachsenNiedersächsische Bauordnung (NBauO)
Nordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW)
Rheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)
SaarlandLandesbauordnung Saarland (LBO)
SachsenSächsische Bauordnung (SächsBO)
Sachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauO LSA)
Schleswig-HolsteinLandesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO)
ThüringenThüringer Bauordnung (ThürBO)

Alle Landesbauordnungen basieren auf der bundeseinheitlichen Musterbauordnung (MBO), weichen im Detail aber voneinander ab. Angaben ohne Gewähr, Stand der Recherche prüfen - Gesetze werden gelegentlich novelliert.

Bauantrag stellen in Stuttgart

Zuständig ist das Baurechtsamt Stuttgart. Seit Juni 2026 laufen Bauanträge über das neue Landesportal "Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg" (ViBa-BW).

Zum Baurechtsamt Stuttgart

Angaben ohne Gewähr, Stand: Juli 2026. Zuständigkeiten und Online-Portale können sich ändern - im Zweifel gilt die Auskunft des zuständigen Bauamts.

Besonderheiten in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg sollten Bauherren früh klären, ob ihr Vorhaben genehmigungsfrei bleibt oder ob ein Genehmigungsverfahren nötig ist. Gerade bei Umbauten, Anbauten oder Nutzungsänderungen hängt viel davon ab, wie das Bauamt die Details einordnet. Auch wenn ein Vorhaben verfahrensfrei ist, können Anforderungen aus dem Planungsrecht, dem Brandschutz oder dem Nachbarrecht trotzdem relevant werden. Wer unsicher ist, sollte die Unterlagen und die geplante Ausführung vorab mit der zuständigen Stelle abstimmen, um spätere Nachforderungen zu vermeiden. Planen Sie deshalb die Prüfung der Genehmigungsfrage als ersten Schritt ein.

Wichtiger Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Bauvorhaben wenden Sie sich an das zuständige Bauamt oder eine bauvorlageberechtigte Person.

Bauunternehmen und Architekten finden

Für die Antragstellung brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person. In unserem Verzeichnis finden Sie Hausbau-Firmen in Stuttgart.

Zum Verzeichnis

Weitere Themen im Hausbau-Ratgeber

Quellen & Redaktion

Die Inhalte basieren auf unabhängigen Recherchen zu den Landesbauordnungen der Bundesländer und der Musterbauordnung (MBO). Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Redaktion: 1A-Portale Redaktion.




1A-Immobilienmärkte - Logo
Orte im Umkreis
social facebook social youtube social instagram social tiktok
Copyright © 2000 - 2026 | 1A Infosysteme GmbH | Content by: immobilien-im-umkreis.de 19.07.2026